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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2010
- VG 26 A 205.08 -
VG Berlin: Grundschullehrer hat keinen Anspruch auf Raucherzimmer
Grundrechte der Nichtraucher und staatlicher Erziehungsauftrag haben Vorrang vor allgemeiner Handlungsfreiheit der Raucher
Ein Lehrer, der im Dienst rauchen will, muss dafür das Schulgelände verlassen. Er hat keinen Anspruch auf ein extra für ihn eingerichtetes Raucherzimmer. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Berliner Grundschullehrers abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls – ein
Ausnahmsloses Rauchverbot auf Schulgelände verstößt nicht gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Verwaltungsgericht Berlin hielt dem Kläger entgegen, dass nach einer Änderung des Berliner Schulgesetzes im Jahr 2005 das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin
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Dokument-Nr. 9801
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