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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.05.2010
- 15 ZB 09.2841 -
Bayerischer VGH: Kein Raucherraum für Soldaten
Dienstherr nicht zur Förderung gesundheitsschädigendes Verhalten verpflichtet um Erkältungskrankheiten zu verhindern
Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hat nicht unbedingt einen Anspruch auf die Einrichtung eines Raucherraums am dienstlichen Standort. Die Zurverfügungstellung eines solchen Raumes liegt im Ermessen des Dienstherrn (hier der Bundesrepublik Deutschland). Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall scheiterte ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr mit seiner Klage auf Einrichtung eines Raucherraums am dienstlichen Standort.
Rauchen im Freien: Erkältungen können durch entsprechende Kleidung oder die Minimierung der Aufenthalte im Freien vermieden werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass ein generelles
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 9784
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