Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2019
- VG 27 K 365.18 -
Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung ihre Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet und verbreitet seit April 2018 die Internet-Video-Formate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese können live gestreamt werden. Die
Live-Streams sind als zulassungspflichtiger Rundfunk einzuordnen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage in weiten Teilen ab. Der Bescheid sei größtenteils rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Zu Recht habe die Beklagte die Live-Streams als zulassungspflichtigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27905
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27905
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.