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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2008
- VG 3 A 983.07 -
Schule muss vorläufig muslimischem Schüler Gebet in der Schule ermöglichen (Einstweiliges Rechtsschutzverfahren)
Außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule beten
Das Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding muss einem muslimischen Schüler vorläufig ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem entsprechenden Antrag des Schülers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren stattgegeben.
Der Antragsteller hatte geltend gemacht, sich nach seinem Glaubensbekenntnis verpflichtet zu sehen, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten das islamische
Schüler kann sich auf Religionsfreiheit berufen
Die 3. Kammer des Gerichts folgte dieser Argumentation nicht. Der Antragsteller könne sich auf seine
Schulbetrieb durch Gebete nicht beeinträchtigt
Demgegenüber habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2008
Quelle: ra-online, VG Berlin
- Gebetsraum für islamisches Gebet in der Schule - Muslimischer Schüler darf in der Schule beten
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.09.2009
[Aktenzeichen: VG 3 A 984.07]) - Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2010
[Aktenzeichen: OVG 3 B 29.09])
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Dokument-Nr. 5733
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