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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2013
- VG 3 K 269.12, 3 K 270.12 und VG 3 K 271.13 -
Schüler nichtdeutscher Herkunft haben keinen Anspruch auf bestimmte Klassenzusammensetzungen
Schule mit hohem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund muss diese nicht gleichmäßig auf alle Klassen verteilen
Schüler an Berliner Schulen können nicht beanspruchen, dass ihre Klasse nur einen bestimmten Anteil von Mitschülern nichtdeutscher Herkunft aufweist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die klagenden drei Berliner
Schüler halten Zusammensetzung ihrer Klasse für diskriminierend
Die Kläger, die mittlerweile eine integrierte Sekundarschule besuchen, wollen nicht an das
Zur Nichtversetzung führende Noten sind allein auf schulische Leistungen der Kläger zurückzuführen
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Argumentation der Kläger nicht. Die nach dem Schulgesetz bestehende Verpflichtung, deutsche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 16875
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