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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2020
- VG 3 L 166/20 & VG 3 L 167/20 -
Corona-Pandemie: Schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens
Wiederaufnahme soll nach Jahrgangstufen gestaffelt werfen
Das Land Berlin durfte die öffentlichen Schulen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen. Der Präsenzunterricht darf nunmehr schrittweise wiederaufgenommen werden, wobei nach Klassenstufen differenziert werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden.
Das Land Berlin hatte seine Schulen am 17. März 2020 wegen der
Aufnahme des Unterrichts ab 4.Mai sowie Untersagung von Wiedereröffnung abgelehnt
Das Gericht hat beide Anträge zurückgewiesen. Die Antragsteller könnten weder die Aufnahme des Präsenzbetriebs für bestimmte Schulklassen ab dem 4. Mai 2020 beanspruchen noch die schrittweise
Schulbildung wird übergangsweise verändert und nicht verhindert
Die Schulschließungen fänden ebenso wie die in der SARS-Covid-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen zur
Lockerungen sollen bisherigen Erfolg nicht gefährden
Die Lockerungen sollten den bisherigen Erfolg der getroffenen Eindämmungsmaßnahmen nicht gefährden. Angesichts der Prognoseunsicherheit, wie sich der Präsenzunterricht auswirke und den nicht zu unterschätzenden Folgen einer eventuellen (Re-)Dynamisierung des Infektionsgeschehens könnte die
Vorgesehene Schulöffnung greift nicht in Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein
Demgegenüber könnten schulpflichtige Kinder nicht verlangen, dass die Schulen bis auf weiteres geschlossen blieben. Die in der Verordnung vorgesehene schrittweise Schulöffnung greife nicht in unverhältnismäßiger Weise in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein. Es sei nach derzeitigem Wissensstand unklar, ob Kinder seltener von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen seien als Erwachsene, jedenfalls scheine nach den vorliegenden Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts die Symptomatik der Erkrankung bei ihnen weniger ausgeprägt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28822
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