Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.03.2011
- VG 36 L 62.11 -
Polizist kann wegen Nähe zur Rockerszene aus Beamtenverhältnis entlassen werden
Tätigkeit im Blickfeld der Öffentlichkeit setzt stets vorbildliches und verantwortungsbewusstes Verhalten voraus
Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der Rockerszene zu identifizieren, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Kollegen den Antragsteller, der seit Februar 2009
Verhalten und gesamtes Persönlichkeitsbild des Antragstellers schließen Eignung als Beamter auf Lebenszeit aus
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die durch den Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochene Maßnahme. Das Verhalten des Antragstellers und sein gesamtes Persönlichkeitsbild rechtfertigten die Einschätzung der Behörde, dass er als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: VG 26 A 143.07]) - Entlassung eines Polizeianwärters wegen enger Kontakte in das Rockermilieu
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2021
[Aktenzeichen: 6 A 3742/19])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11354
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11354
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.