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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.11.2008
- VG 7 A 114.08 -
Gerichtsvollzieher dürfen Bürokostenentschädigung vorerst behalten
Rechtsverordnung ist nichtig
Die Rückforderung von Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher im Land Berlin für das Jahr 2001 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute auf drei Klagen von Gerichtsvollziehern entschieden.
Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer Beamtenbesoldung eine pauschale
Richter: Land Berlin hat Sach- und Personalkostenaufwand nicht aktuell und realitätsnah ermittelt
Nach Auffassung der 7. Kammer des Gerichts ist die den Bescheiden zugrunde gelegte Rechtsverordnung über die Entschädigung der Bürokosten für das Jahr 2001 nichtig, weil das Land Berlin - anders als andere Bundesländer - entgegen der gefestigten Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts den jährlichen Sach- und Personalkostenaufwand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/08 des VG Berlin vom 19.11.2008
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Dokument-Nr. 7024
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