wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2007
1 B 345/06 -

Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis bei vorsätzlicher Verhinderung der Abschiebung

Neues Bleiberecht: Vietnamese muss das Land verlassen

Ausländer haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Bleiberechtsregelung, wenn sie sich in der Vergangenheit bei der Botschaft ihres Heimatlandes nicht ausreichend um die für eine Rückkehr erforderlichen Unterlagen bemüht und ihre Abschiebung dadurch verhindert haben. Die Behörden dürfen solchen Ausländern auch keine Beschäftigungserlaubnis für die Bundesrepublik erteilen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig.

In dem Verfahren ging es um einen in Salzgitter lebenden, Anfang der 90er Jahre eingereisten Vietnamesen, der nicht abgeschoben werden konnte, weil für ihn ein gültiger Reisepass und eine sogenannte Rückübernahmeerklärung der vietnamesischen Behörden nicht vorlagen. Diese Unterlagen hätte er nach einem deutsch-vietnamesischen Abkommen nur erhalten, wenn er an einer persönlichen Anhörung durch Angehörige der vietnamesischen Botschaft teilgenommen hätte. Zu den vier Terminen, die dafür in den letzten drei Jahren anberaumt waren, war der Ausländer jedoch nicht erschienen: Er hatte sich zu den organisierten Sammeltransporten nicht eingefunden und war auch in seiner Unterkunft nicht anzutreffen. Die Stadt Salzgitter lehnte daher seinen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ab, weil der Ausländer es zu vertreten habe, dass er nicht abgeschoben werden konnte. Der Ausländer beantragte dagegen beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung und berief sich auf die niedersächsische Bleiberechtsregelung vom Dezember 2006. Nach dieser Regelung, die auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz beruht, haben die Behörden ausreisepflichtigen Ausländern mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich unter erleichterten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren.

Die 1. Kammer lehnte den Eilantrag des Ausländers ab und bestätigte damit die Rechtsauffassung der Stadt Salzgitter. Ausländer, die wie der Antragsteller zur Ausreise verpflichtet seien, hätten keinen Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis, wenn sie aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden können. Dies sei hier der Fall. Der Vietnamese könne sich auch nicht auf die Bleiberechtsregelung berufen. Diese sehe ausdrücklich vor, dass ein Bleiberecht nicht entstehe, wenn der Ausländer durch sein Verhalten behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder behindert habe. Dieser Ausschlussgrund liege hier vor, weil der Antragsteller wiederholt vorsätzlich und unentschuldigt an den rechtzeitig angekündigten Anhörungsterminen der Botschaft nicht teilgenommen habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 15.01.2007

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3700 Dokument-Nr. 3700

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3700

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?