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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 30.09.2008
- 2 A 50/08 -
Kein Abwehranspruch eines Grundstückseigentümers gegen Osterfeuer bei Vorliegen von nur geringen Störungen
Überwiegendes öffentliches Interesse am Osterfeuer
Gehen von einem Osterfeuer nur geringe Störungen aus, so steht einem benachbarten Grundstückseigentümer kein Abwehranspruch zu. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an dem Osterfeuer. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Kein Abwehranspruch gegen Osterfeuer
Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25682
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