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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008
- 2 B 90/08 -
Gen-Mais: Gericht weist Antrag von drei Imkern, die um ihre Bienen fürchten, ab
Keine negativen Auswirkungen für Honigbienen vom Nachbarfeld
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen ein weiteres "Monitoring" anzuordnen, also eine Beobachtung der Umweltauswirkungen von gentechnisch verändertem Mais (sog. Gen-Mais). Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.
Drei
Gericht lehnt Antrag der Imker als unzulässig ab
Die Kammer hat den Eilantrag der
Negative Auswirkungen des Gen-Mais auf Honigbienen wurden nicht glaubhaft gemacht
Die Richter wiesen ergänzend darauf hin, die von Greenpeace vertretenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 19.06.2008
- Bio-Imker hat keinen Anspruch auf Maßnahmen gegen "Gen-Mais"
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2007
[Aktenzeichen: OVG 11 S 54.07]) - Imker hat keinen Anspruch auf Abernten von Gen-Maisfeld
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2007
[Aktenzeichen: 22 CE 07.1294])
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Dokument-Nr. 6243
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