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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 01.06.2021
- 5 B 160/21 -
Fahrrad-Demo darf nicht auf die A 39
VG Braunschweig lehnt Eilantrag ab
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" darf nicht auf der Bundesautobahn 39 durchgeführt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden. Beim Verwaltungsgericht ist ein weiteres Eilverfahren anhängig, in dem es um die Durchführung der Fahrrad-Demo auf der A 2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg geht. Über diesen Eilantrag wird die Kammer in den kommenden Tagen entscheiden.
Die
VG: Autobahnen grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge
Die Richter haben den Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung hat sich das Gericht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts angeschlossen, wonach Autobahnen grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfen und deshalb für Demonstrationen mit Fahrrädern nicht zur Verfügung stehen. Unabhängig davon sei das Verbot, die A 39 zu benutzen, auch nach einer Abwägung mit entgegenstehenden Rechtsgütern gerechtfertigt. Insbesondere würde - so das Gericht weiter - eine
Beabsichtigte Störungen des Fernverkehrs nicht durch Versammlungsfreiheit gedeckt
Die Teilnehmer der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30344
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