wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 24.02.2006
6 B 543/05 -

Ansprüche von Scheidungskindern bei der Schülerbeförderung gerichtlich gestärkt

Landkreise und Städte müssen bei Schülertransport wechselnde Wohnungen der Kinder berücksichtigen

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht nicht nur für den Weg zwischen der Schule und einer überwiegend genutzten Unterkunft, sondern auch für den Schulweg zu einer nur gelegentlich genutzten Wohnung. Kinder, die wechselnd bei ihren geschiedenen Eltern leben, können daher verlangen, dass die Schülerbeförderung für den Weg zu demjenigen Elternteil übernommen wird, bei dem sie gerade wohnen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden.

Das Gericht hat damit einem geschiedenen Vater aus dem Landkreis Wolfenbüttel Recht gegeben, dem die Behörde die Übernahme der Kosten für den Transport seiner beiden hörgeschädigten Kinder zur Schule nach Braunschweig verweigert hatte.

In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung: Sie sind verpflichtet, die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 unter den im Schulgesetz und den Beförderungssatzungen der Kommunen näher geregelten Voraussetzungen zur Schule zu befördern. Statt die Schülerbeförderung selbst zu übernehmen, dürfen sie den Eltern die dafür notwendigen Aufwendungen (also z. B. die Kosten für eine Busfahrkarte) erstatten. In dem Verfahren ging es um die Frage, welcher Ort als Wohnung eines Scheidungskindes anzusehen ist, wenn sich das Kind wechselweise bei beiden Elternteilen aufhält.

Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren, die in Braunschweig zur Schule gehen. Die Eltern der Kinder sind geschieden. Die Kinder wohnen nach Absprache der Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, überwiegend bei ihrer Mutter in Braunschweig, gelegentlich aber auch bei ihrem Vater im Landkreis Wolfenbüttel. Der Landkreis lehnte den Antrag des Vaters ab, die Kosten für den Schülertransport zwischen seiner Wohnung und der Schule für den Fall zu übernehmen, dass sich die Kinder bei ihm aufhalten. Die Behörde vertrat die Ansicht, ein Anspruch auf Schülerbeförderung bestehe nur für den Weg zwischen der Schule und der Hauptwohnung der Kinder in Braunschweig; eine andere Lösung sei unpraktikabel.

Diese Rechtsauffassung des Landkreises ist nach der Entscheidung des Gerichts nicht mit dem Niedersächsischen Schulgesetz vereinbar. Die Richter weisen darauf hin, dass das Gesetz Kindern einen Beförderungsanspruch von und zu ihrer "Wohnung" einräumt. Erfasst seien daher auch diejenigen Wohnungen, die von den Kindern nur gelegentlich genutzt werden. Das Schulgesetz wolle die Chancengleichheit im Bildungsbereich sichern und solle daher verhindern, dass der Schulbesuch aus finanziellen Gründen erschwert werde. Deshalb entstehe der Beförderungsanspruch für den Weg zwischen der Schule und dem jeweiligen tatsächlichen Wohnort der Kinder. Die Rechtsauffassung des Landkreises enge die Dispositionsfreiheit der getrennt lebenden Eltern ein und sei daher mit der Entscheidung des Gesetzgebers für ein gemeinsames Sorgerecht nicht vereinbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 07.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anspruch auf ... | Beförderung | Transport | Mitnahme | Schülerbeförderung | Schulweg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2029 Dokument-Nr. 2029

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2029

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?