wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 24.08.2009
2 K 215/09.DA -

VG Darmstadt: Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig

Nachbarschaft muss betriebsübliche Emissionen hinnehmen

Eine Pizzeria darf in einem allgemeinen Wohngebiet eröffnet werden, sofern seitens der baurechtlichen Bestimmungen nichts dagegen spricht. Damit verbundene Verkehrs-, Geruchs- und Lärmprobleme müssen von den Bewohnern hingenommen werden, solange das ortsübliche Maß an Belästigung nicht überschritten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde in einer Souterrainwohnung eines Reihenendhauses im Landkries Offenbach eine Pizzeria eingerichtet. Die Besonderheit des Falles lag auch darin, dass in der näheren Umgebung der Gaststätte in den vergangenen 30 Jahren ausschließlich Wohnnutzung vorzufinden war. Sowohl die Kläger als auch insgesamt 250 weitere Nachbarn und Bürger der weiteren Umgebung hatten sich zuvor in einer Unterschriftenaktion gegen die Pizzeria ausgesprochen.

Gaststätte dient der Versorgung des Gebiets

Nach den baurechtlichen Bestimmungen bestehen allerdings gegen die in einem Allgemeinen Wohngebiet gelegene Pizzeria keine Bedenken. Insbesondere ist das zu beachtende Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt. Der einschlägige Bebauungsplan ist weiterhin gültig und ermöglicht damit die entsprechende Ausnutzung. Die Gaststätte mit 14 Sitzplätzen und 4 Thekenplätzen dient nach der Überzeugung des Gerichts der Versorgung des Gebiets. Das Gericht hatte sich in einem dreistündigen Ortstermin einen Eindruck von der Pizzeria und der Umgebung machen können; eine in diesem Termin angeregte gütliche Einigung und Lösung des Konflikts ist indes nicht zustande gekommen. Entgegen der zunächst geäußerten Befürchtungen wurden nach Inbetriebnahme der Pizzeria Lärmbelästigungen und Verkehrsprobleme nicht mehr vorgetragen. Die von nur noch einigen Klägern im weiteren Verfahren einzig geltend gemachten Geruchsbelästigungen haben jedoch nach der Auffassung des Gerichts das ortsübliche und damit grundsätzlich hinzunehmende Maß nicht überschritten. Von Bedeutung war hier auch, dass die der Küche der Pizzeria unmittelbar gegenüberliegenden Nachbarn keine Geruchsbelästigungen behauptet haben, wohl aber jene Nachbarn, die weiter entfernt oder der Gaststätte abgewandt ansässig sind. Soweit der Gesetzgeber in einem Allgemeinen Wohngebiet eine der Versorgung des Gebiets dienende Speisewirtschaft zugelassen hat, sind die bei ordnungsgemäßem Betrieb üblichen Emissionen von der Nachbarschaft hinzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2009
Quelle: ra-online, VG Darmstadt

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8356 Dokument-Nr. 8356

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8356

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?