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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 14.04.2021
- 4 L 662/21.DA -
Nächtliche Ausgangsbeschränkung und Tragepflicht für Mund-Nasen-Schutz im Kreis Groß-Gerau rechtswidrig
Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten Orten in Riedstadt erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss dem Eilantrag eines Einwohners der Stadt Riedstadt stattgegeben, mit dem dieser sich gegen die in einer Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau angeordneten nächtlichen Ausgangsbeschränkung sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Verkehrswegen, Plätzen und Flächen in der Stadt Riedstadt gewandt hat.
Zur Begründung führt die Kammer im Wesentlichen aus, es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Kreis
Fehlende Parameter für Gesamtabwägung
Der Kreis
Keine nachvollziehbaren Gründe für distanzunabhängige Maskenpflicht dargelegt
Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen in der Stadt Riedstadt erweise sich als rechtswidrig. Bereits die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sehe in § 1 a eine distanzabhängige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30135
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