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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2020
- 6 L 2150/20 -
Keine Vollverschleierung: Niqab bleibt am Steuer verboten
Verhüllungs- und Verdeckungsverbot am Steuer mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar
Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.
Eine Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den
VG: Gesicht des Fahrers muss während der Fahrt erkennbar sein
Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben. Die
Bußgeld- und Strafverfolgung sowie Verkehrssicherheit durch Vollverschleierung gefährdet
Nur das unverdeckte Gesicht ermögliche den Bußgeld- und Strafverfolgungsbehörden, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden, die von den heute üblichen automatisierten Überwachungsanlagen aufgezeichnet worden seien. Bei einem verhüllten Gesicht steige die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten. Das gefährde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29528
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