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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013
- 6 L 297/13 -
Bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Wiedererteilung nach MPU-Gutachten sowie Sperrfrist werden sämtliche bestehende Punkte getilgt
Freiwilliger Verzicht ist dann gleichzusetzen mit zwangsweisem Entzug der Fahrerlaubnis
Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach dem freiwilligen Verzicht nach erfolgtem MPU-Gutachten und sechs monatiger Sperrfrist wiedererteilt, so erlöschen sämtliche Punkte im Verkehrszentralregister. Denn in einem solchen Fall steht der freiwillige Verzicht mit der zwangsweisen Entziehung der Fahrerlaubnis gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall drohte einem Autofahrer wegen bestehender 20 Punkte im
Entzug der Fahrerlaubnis war unzulässig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Autofahrers. Denn der
Zwangsweiser Entzug mit freiwilligem Verzicht vergleichbar
Dieses Ergebnis beruhe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auf eine entsprechende Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG. Zwar regle die Norm unter anderem nur den zwangsweisen
Gefahr der Manipulation bestand nicht
Zwar sah das Verwaltungsgericht durchaus die Gefahr einer Manipulation, wenn der Betroffene die kostengünstigere Methode des freiwilligen Verzichts wählt, um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16573
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