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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2024
- 5 L 3219/24.F -
Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden
Untersagung der Nutzung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der BAB 5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ rechtswidrig ist.
Der Antragsteller hat für Sonntag, 29.09.2024, von 14 bis 17 Uhr einen Demonstrationszug mit Fahrrädern zu dem Thema „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ angezeigt. Der Demonstrationszug soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die BAB 5 in Richtung Kassel führen und diese am Westkreuz über die BAB 648 wieder verlassen und mit einer Abschlusskundgebung enden. Anlass sind die Ausbaupläne der BAB 5 und die Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie der
Autobahn als Versammlungsort in Ausnahmefällen zulässig
Die VG hat in ihrem dem Antrag stattgebenden Beschluss betont, dass eine
Unmittelbare Gefahr durch Demo nicht ausreichend dargelegt
Die Stadt Frankfurt habe nicht ausreichend dargelegt, dass die Durchführung der Versammlung auf der angezeigten Route über die BAB 5 eine unmittelbare Gefahr begründe. Zwar seien die Verkehrsteilnehmer aufgrund der Vollsperrung der BAB 5 in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt. Dies sei vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34410
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