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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.07.2019
- 7 L 2073 /19.F -
Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in bestimmte Schule bei Kapazitätserschöpfung
Bei rechtswidriger Auswahlentscheidung kann überkapazitäre Zuweisung an gewünschte Schule zulässig sein
Der Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine bestimmte Schule kann auch bei erfolgter Platzvergabe und Kapazitätserschöpfung gerichtlich auf Auswahlfehler überprüft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Den Eilantrag eines Schülers auf vorläufige Aufnahme in die von seinen Eltern konkret benannte Schule lehnte das Verwaltungsgericht jedoch aufgrund einer ermessensfehlerfreien Auswahlentscheidung ab.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sollte auf Empfehlung der Klassenkonferenz im Schuljahr 2019/2020 von der Grundschule auf eine
Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit seinem Eilantrag. Er ging davon aus, dass er die Merkmale des Schulprofils der von ihm benannten Schulen erfüllt, was zwingend bei der
VG verneint Anspruch auf Aufnahme in bestimmte Schule
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte den Antrag ab, da kein Anspruch des Antragstellers auf Aufnahme in die von ihm benannten Gymnasien besteht. Zwar sei die Wahl des Bildungsgangs - hier des gymnasialen Bildungsgangs - Sache der Eltern. Nach dem Hessischen Schulgesetz sei aber kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte
Auswahlentscheidung erfolgte ermessensfehlerfrei
Auch sei vorliegend die
Gericht bejaht überkapazitäre Zuweisung bei rechtswidriger Auswahlentscheidung
Das Verwaltungsgericht betonte nunmehr, dass diese Umstände einem Anspruch auf Aufnahme nicht entgegengehalten werden können, wenn offensichtliche Fehler des Auswahlverfahrens bestehen und das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Betroffenen auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt würde. Bei einer rechtswidrigen
Auswahlentscheidung im zugrunde liegenden Fall zeigt keine offenkundigen oder substantiiert vorgetragenen Fehler
Im Fall des Antragstellers konnte das Verwaltungsgericht bei ihrer Prüfung jedoch keine offenkundigen oder substantiiert vorgetragenen Fehler der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Begrenzte Aufnahmekapazitäten – Schüler haben kein Anspruch auf Aufnahme in Integrierte Gesamtschule
(Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 5 B 1479/10 u. a.]) - Kapazitäten ausgeschöpft – VG Oldenburg lehnt Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung zum Studium ab
(Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010
[Aktenzeichen: 5 C 2361/10 u.a.])
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Dokument-Nr. 27680
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