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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 17.03.2010
- 2 K 623/09 -
Nach Drohung mit Amoklauf: Täter muss Kosten für Polizeieinsatz übernehmen
Gefahrenlage vorgetäuscht
Wer einen Amoklauf androht, kann später zu den Kosten für den Polizeieinsatz herangezogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und verurteilte einen 19-jährigen Mann zur Zahlung von 1.632,- € für den Einsatz von 34 Polizeikräften.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Heranziehung des Klägers zu den
Polizeieinsatz missbräuchlich veranlasst
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der zur Tatzeit 19-jährige Kläger habe eine Gefahrenlage vorgetäuscht und damit den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Freiburg
- Betrunkene muss Polizeieinsatz zahlen
(Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil
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(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005
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(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 19.01.2010
[Aktenzeichen: 1 K 621/09.T])
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Dokument-Nr. 9439
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