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Verwaltungsgericht Freiburg, sonstiges vom 16.05.2012
- 2 K 972/10 -
Tierschutzorganisation verstößt mit "Rettungsfahrt" gegen Tierschutzgesetz
Organisation muss Kosten für vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Hunde in Tierherberge tragen
Eine Tierschutzorganisation, die so genannte "Tierrettungsfahrten" von Südeuropa nach Deutschland durchführt, dabei aber die Tiere nicht ordnungsgemäß versorgt, sondern ohne Wasser und Futter über Tage in einem überladenen Kleinlaster transportiert, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wird die Tierschutzorganisation bei ihrem Vorhaben gestoppt mit der Folge, dass die Tiere vorübergehend in einer Tierherberge untergebracht und versorgt werden, hat die Tierschutzorganisation hierfür die Kosten zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine
Veterinärrechtliche Anordnungen zur Unterbringung der Tiere in Tierherberge durch Tierschutzgesetz gedeckt
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, die veterinärrechtlichen Anordnungen seien durch das Tierschutzgesetz gedeckt. Daher sei auch der
Schlechter Zustand der Tiere ist laut Amtstierärztin auf fehlende Wasserversorgung zurückzuführen
Die Klägerin vermochte das Gericht auch nicht mit der Erklärung zu überzeugen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- VG Hannover: Hundehalteverbot auf den "Gnadenhof Momo" wegen tierschutzwidriger Verhältnisse rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, A 441/11, 11 A 2087/11]) - VG Koblenz: Ab- bzw. Weitergabe einer großen Anzahl von Hunden über Online-Anzeigenportal stellt genehmigungspflichtigen gewerbsmäßigen Handel dar
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.09.2011
[Aktenzeichen: 2 L 760/11.KO])
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Dokument-Nr. 13752
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