wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 29.11.2012
4 K 253/12 -

Baugenehmigung für waldpädagogische Einrichtung "WaldHaus Freiburg" verletzt keine Nachbarrechte

Nachbar klagt vergebens auf Aufhebung der Baugenehmigung

Die der "Stiftung Waldhaus" erteilten Baugenehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der waldpädagogischen Einrichtung und der ihr zugeordneten Holzwerkstatt "WaldHaus Freiburg" in der Wonnhaldestraße verletzen keine Nachbarrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein in der Stephanienstraße, etwa 170 m vom "WaldHaus" entfernt wohnender Nachbar gegen die Stadt Freiburg als Baugenehmigungsbehörde geklagt und die Aufhebung der Baugenehmigungen beantragt. Er sah sich unter anderem durch die im "WaldHaus" stattfindenden Hochzeits-, Geburtstags- und Partyveranstaltungen und Musikkonzerte sowie durch Aktionen von Schülern in der Holzwerkstatt in seiner Wohnruhe beeinträchtigt und war der Meinung, diese Nutzungen wären von den Baugenehmigungen umfasst.

"WaldHaus Freiburg" soll lediglich eine waldpädagogische Funktion erfüllen

Das Verwaltungsgericht Freiburg prüfte den konkreten Regelungsinhalt der Baugenehmigung für das "WaldHaus" und die Holzwerkstatt im Hinblick auf die davon gedeckten Nutzungen. Es kam zum Ergebnis, die Baugenehmigung für das "WaldHaus" umfasse nicht - mögliche und in der Vergangenheit tatsächlich von der Stiftung auch praktizierte - Vermietungen für private nächtliche Festveranstaltungen, sondern nur die Einrichtung in ihrer waldpädagogischen Funktion mit Ausstellungs und Seminarräumen, wozu auch die mit dieser Hauptfunktion in Zusammenhang stehenden Nutzungen in Form von Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Angeboten für Schulklassen und eines Museumsshops gehörten. Auch die Holzwerkstatt diene nach dem Inhalt der Baugenehmigung lediglich dem pädagogischen Konzept des "WaldHauses".

Keine störenden Veranstaltungen vorgesehen

Da die den klagenden Nachbarn störenden Veranstaltungen mithin nicht durch die Baugenehmigungen erlaubt würden, könne er jedenfalls nicht durch diese Genehmigungen in seinen Rechten verletzt sein. Seine gegen diese Genehmigungen gerichtete Klage sei daher abzuweisen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14885 Dokument-Nr. 14885

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14885

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?