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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.02.2008
- 1 K 1466/07 -
Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin erneut bestätigt
Keine religiösen Bekundungen in der Schule
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass das einer beamteten Lehrerin erteilte Verbot, während ihres Dienstes ein Kopftuch zu tragen, rechtmäßig ist.
Die Klägerin unterrichtet als Lebenszeitbeamtin im Schuldienst des Landes an einer Gesamtschule in Gelsenkirchen. Als muslimische Glaubensangehörige trägt sie seit Jahren - auch in der
Tragen eines Kopftuchs stellt religiöse Bekundung dar
Zur mündlichen Begründung des Urteils hat der Kammervorsitzende im Wesentlichen ausgeführt: Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen in einer öffentlichen
Auch bei der konkreten Anwendung des neuen Schulgesetzes im vorliegenden Einzelfall habe das Gericht einen Verstoß gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 27.02.2008
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Dokument-Nr. 5689
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