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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.09.2015
- 1 K 5754/13 u.a. -
Beamtenbesoldung A 12 bis A 16 in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß
Verfassungswidrige Unteralimentation nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klagen von sechs nordrhein-westfälischen Beamten der Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 auf Feststellung einer verfassungswidrig zu niedrigen Alimentation abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, verbeamtete Lehrkräfte, machten mit ihren Klagen im Wesentlichen geltend, dass ihre aktuelle
VG beruft sich auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen orientierte sich in den klageabweisenden Urteilen an der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a.) zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung orientiert. Nach den dortigen Maßstäben ist der Dienstherr verpflichtet,
Gewährte Besoldung verstößt nicht gegen die Verfassung
Gemessen an diesen Maßstäben hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die den Klägern in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 gewährte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Bremer Beamte und Richter erhalten Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 25.08.2015
[Aktenzeichen: 6 K 83/15]) - Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014
[Aktenzeichen: 3 B 167/14 u.a.])
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Dokument-Nr. 21652
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