Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.12.2020
- 4 L 4270/20.GI -
Beschränkung der Teilnehmerzahl für Gesellschaftsjagden durch Allgemeinverfügung zulässig
Begrenzung der Teilnehmerzahl geeignete Maßnahme zur Minimierung der Ansteckungsgefahr
Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag eines Jagdausübungsberechtigten abgelehnt, der sich gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 27. November 2020 wendet, soweit darin Einschränkungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden geregelt werden.
Nach der
Antragsteller hält Begrenzung der Personenzahl für Gesellschaftsjagden rechtswidrig
Der Antragsteller vertrat die Auffassung, soweit die
Gesellschaftsjagd um eine Zusammenkunft im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Dieser Rechtsauffassung hat sich das Verwaltungsgericht nicht angeschlossen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass es sich auch bei einer Gesellschaftsjagd um eine Zusammenkunft im Sinne der
Genehmigung mit Höchstteilnehmerzahl nicht zu beanstanden
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29634
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29634
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.