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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 19.11.2018
- 7 K 1468/18.GI -
Jugendamt muss Schulgeld für schwer beschulbaren Schüler zahlen
Beschulung des verhaltensauffälligen Schülers in der einzig zur Aufnahme bereiten privaten Regelschule mit Schulbegleitung einzig richtige Lösung
Das Verwaltungsgericht Gießen hat das Jugendamt der Stadt Gießen dazu verpflichtet, für einen zwölfjährigen, von seinem Vater misshandelten und verhaltensauffälligen Schüler, der eine private Schule in Gießen besucht, das Schulgeld zu übernehmen.
Hintergrund des zugrunde liegenden Rechtsstreites war die zunächst ebenfalls bestehende Weigerung des Jugendamtes, dem Jungen eine Teilhabeassistenz in Form eines Schulbegleiters zum Schulbesuch zu gewähren. Hier hatte das Verwaltungsgericht Gießen bereits im April das Jugendamt verpflichtet, die Kosten für eine solche
Jugendamt verweist auf Möglichkeit zur Beschulung an nicht privater Regelschule
Später stellte sich das Jugendamt auf den Standpunkt, der
VG: Verweigerung des Schulgeldes nicht vertretbar
Das Verwaltungsgericht Gießen setze dem seit Juli 2017 andauernden Streit, infolgedessen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- Anerkennungsbescheid über ordnungsgemäße Vorbereitung auf anerkannten Abschluss für Sonderausgabenabzug von Schulgeld bei Privatschulbesuch nicht erforderlich
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2017
[Aktenzeichen: X R 26/15]) - Sozialhilfeträger muss Kosten für Besuch einer Privatschule eines behinderten Kindes nicht immer übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 15.11.2012
[Aktenzeichen: B 8 SO 10/11 R])
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Dokument-Nr. 26789
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