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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 14.09.2016
- 7 K 3107/14.GI u.a. -
3 km langer Schulweg: Kein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Schulweg nicht "besonders gefährlich"
Die Klagen von 22 Eltern gegen Bescheide, die die Übernahme der Schülerbeförderungskosten abgelehnt hatten, wurden abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
In den hier vorliegenden Fällen ging es um weniger als 3 km betragende Schulwege aus den Stadtteilen Dortelweil und Heilsberg zum Schulzentrum. Die Kinder der Kläger besuchen dort die Sekundarstufe I.
VG: Schulweg nicht "besonders gefährlich"
Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ ra-online
- Dresdner Oberstufenschüler haben auch bei Schulweg unter 35 km Anspruch auf Erstattung von Beförderungskosten
(Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 17.12.2015
[Aktenzeichen: 5 K 697/15]) - Gefahrenträchtigkeit im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos: Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.2011
[Aktenzeichen: 7 K 1327/10.KO])
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Dokument-Nr. 23243
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