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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 27.01.2011
- 8 L 5859/10.GI -
VG Gießen: Gaststätte darf nicht ohne Weiteres als Diskothek genutzt werden
Musik darf in Gaststätte nur als „Nebenleistung“ angeboten werden
Ein Gaststättenbetreiber, dem die Genehmigung für eine "Schankwirtschaft mit Freifläche" erteilt wurde, kann in den Räumlichkeiten zudem nicht ohne Weiteres eine Diskothek betreiben. Eine Untersagung des Diskothekenbetriebes ist daher rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich der Betreiber des „House-Club Bonaparte“ in Gießen gegen die
Party-Charakter und Häufigkeit der im Lokal stattfindenden Veranstaltungen lassen auf Gepräge als Diskothek schließen
Die
Abbau der diskothekentypischen Einrichtung unverhältnismäßig
Erfolg hatte der Antragsteller jedoch insoweit, als die Stadt von ihm auch verlangt, die diskothekentypische Einrichtung abzubauen. Dies sei unverhältnismäßig, denn sie könne auch - aber eben in gemäßigter Form - für den genehmigten Betrieb genutzt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- Ein als Gaststätte genehmigter Betrieb darf nicht als Diskothek betrieben werden
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2006
[Aktenzeichen: 4 K 3020/06]) - Diskothekenähnlicher Betrieb und Flatrateangebote in einer Stuttgarter Gaststätte unzulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.05.2008
[Aktenzeichen: 4 K 1929/08])
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Dokument-Nr. 10980
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