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Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 04.03.2016
- 15 E 4482/15 -
Facebook darf Klarnamen zur Führung eines Facebook-Kontos verlangen
Deutsches Recht findet für streitige Datenverarbeitung keine Anwendung
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Damit bleibt es Facebook vorerst weiterhin gestattet, von seinen Nutzern die Verwendung eines Klarnamens zur Führung eines Facebook-Kontos zu verlangen.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem
VG: Facebook darf weiterhin Klarnamen verlangen
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass der Bescheid des Datenschutzbeauftragten einstweilen nicht vollzogen werden darf. Damit bleibt es zunächst dabei, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 22305
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