Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 07.07.2017
- 13 A 2870/15, 13 A 2876/15, 13 A 2270/15 und 13 A 4188/15 -
Keine Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung
Verstoß gegen unionsrechtliches Diskriminierungsverbot wurde mit neuem Besoldungsgesetz beseitigt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass den Beamten der Landeshauptstadt Hannover keine Entschädigungszahlungen wegen einer altersdiskriminierenden Besoldung zustehen.
Hintergrund der zugrunde liegenden Rechtsstreitigkeiten ist, dass sich die
Ansprüche scheitern an der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten materiellen Ausschlussfrist
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass das Land Niedersachsen mit seinem neuen Besoldungsgesetz rückwirkend ab September 2011 den Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beseitigt und damit Entschädigungsansprüchen die Grundlage entzogen hat. Dass auch nach den neuen Vorschriften die Beamtenbesoldung im Laufe der Dienstzeit ansteigt, ist nicht zu beanstanden. Es liegt im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, die im Laufe der Dienstjahre erworbene Erfahrung auch entsprechend zu honorieren. Für den Zeitraum vor September 2011 ist eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- BVerwG zur altersdiskriminierenden Besoldung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 11.16 und BVerwG 2 C 12.16]) - Beamte haben Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 4 K 433/13, 4 K 1643/13 und andere])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24530
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24530
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.