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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 22.02.2022
- 15 B 615/22 -
Verwaltungsgericht Hannover: Eilverfahren gegen Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage hat Erfolg
15. Kammer gibt Antrag im einstweiligen Rechtsschutz statt
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 22. Februar 2022 dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Antragstellers stattgegeben, der sich gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage durch das RKI wendet.
Der Antragsteller, der im November 2021 positiv auf COVID-19 getestet wurde, hatte von der Antragsgegnerin zunächst eine Genesenenbescheinigung ausgestellt bekommen, welche bis Mai 2022 befristet war. Nachdem nunmehr mit Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 14. Januar 2022 das RKI die verkürzte Dauer des
Richter: Änderung ist formell verfassungswidrig
Die Kammer hat dem Antrag stattgegeben und im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragsteller weiterhin für sechs Monate als genesen gilt. Dies sei vor allem darin begründet, dass die Änderung der SchAusnahmV vom 14. Januar 2022 formell verfassungswidrig sei. Dies ergebe sich aus der gewählten Regelungstechnik eines Verweises auf die Homepage des RKI. Für diese Weiterdelegation auf das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage. Zudem sei der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI intransparent und zu unbestimmt. Die Kammer traf daher die Feststellung, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)
- Verwaltungsgericht München: Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage ist voraussichtlich rechtswidrig
(Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22.02.2022
[Aktenzeichen: M 26a E 22.662, M 26a E 22.663, M 26b E 22.730]) - Verwaltungsericht Berlin: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.02.2022
[Aktenzeichen: VG 14 L 24/22]) - Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022
[Aktenzeichen: 3 B 4/22]) - Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich
(Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022
[Aktenzeichen: 14 E 414/22]) - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate für voraussichtlich rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.02.2022
[Aktenzeichen: 5 363/22])
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Dokument-Nr. 31462
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