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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 31.10.2012
- 4 B 5501/12 -
Baugenehmigung für Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen rechtmäßig
Kein Erfolg für Nachbarklage gegen Neuerrichtung und Sanierung eines Schweinemaststalls
Die Baugenehmigung für eine Mastschweinehaltung ist rechtens, obwohl die Gesamtbelastung unter Einbeziehung anderer Betriebe die Grenzwerte für Geruchsimmissionen überschreitet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
In dem zugrunde liegenden Fall wendet sich der Antragsteller - selbst nicht Landwirt - gegen die seinem Nachbarn, dem Beigeladenen, vom Landkreis Diepholz erteilte
Antragsteller hält Genehmigung wegen Grenzwertüberschreitung für rechtswidrig
Der Antragsteller hält die Genehmigung für rechtswidrig, weil trotz der Maßnahmen zur Immissionsminderung die Grenzwerte deutlich überschritten würden. Beigeladener und Genehmigungsbehörde verweisen auf die mit dem Vorhaben verbundene spürbare Verbesserung.
Vorhaben soll zu spürbarer Verbesserung der Immissionssituation führen
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover verletzt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- Schweinemastbetrieb stellt keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen dar
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 7 K 2487/10 und 7 K 2493/10]) - VG Schleswig: Nachbarklage gegen Errichtung einer Biogasanlage erfolgreich
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 6 A 60/10])
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Dokument-Nr. 14568
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