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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2019
- 3 K 5393/17 -
Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel mittels Automaten unzulässig
VG Karlsruhe bestätigt Verbot eines Arzneimittelautomaten
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine niederländische Versandapotheke, bot seit dem 19. April 2017 in der Gemeinde Hüffenhardt eine "pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe" an. Dazu wurde der Kunde in den Räumen einer ehemaligen
Regierungspräsidium untersagt Medikamentenabgabe am Automaten
Mit Bescheid vom 21. April 2017 untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Klägerin die weitere Abgabe apothekenpflichtiger
Klägerin sieht in Abgabe der Medikamente mittels Videochat Art des Versandhandels
Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und stellt eeinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes. Der Eilantrag wurde später wieder zurückgenommen. In der Begründung ihrer Klage vertrat die Klägerin insbesondere den Standpunkt, dass es sich bei der Abgabe der Medikamente mittels Videochat um eine Art des Versandhandels handele. Ihr Handeln sei deswegen von ihrer niederländischen Versandhandelserlaubnis gedeckt. Außerdem verstoße das behördliche Verbot gegen Europarecht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online (pm)
- BVerwG: Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.06.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 30.09 und BVerwG 3 C 31.09]) - Einsatz des "Medi-Terminals" durch Apotheken nur für Ausgabe nicht verschriebener Arzneimittel zulässig
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 9 S 2852/08]) - Keine Arzneimittel aus dem Automaten
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2008
[Aktenzeichen: 11 K 4331/07])
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Dokument-Nr. 27268
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