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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 06.08.2013
- 1 L 628/13.KS -
Eilantrag eines Bewerbers für die Stelle eines Kreisbrandinspektors erfolglos
Gericht schließt Annahme der Arbeitsstelle durch den Bewerber aufgrund Uneinigkeiten in finanzieller Hinsicht aus
Ist auszuschließen, dass ein Bewerber auch nach Kritisieren des Auswahlverfahrens die ausgeschriebene Stelle annimmt, so nützt es nichts, Fehler im Auswahlverfahren festzustellen, da diese dem Bewerber keine Vorteile verschaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
In dem vorzuliegenden Fall streiten im Eilverfahren der
VG Kassel entscheidet zum zweiten Mal
Dies will der Antragsteller mit seinem Eilantrag verhindern. Über dieses sogenannte Konkurrentenstreitverfahren hatte das Verwaltungsgericht Kassel (VG), die für das Beamtenrecht zuständig ist, jetzt zum zweiten Mal zu entscheiden.
Stelle musste nach erstem Vefahren erneut ausgeschrieben werden
Im ersten Verfahren war der Antragsteller erfolgreich: Er hatte das
Antragsteller begehrt Besoldung mindestens nach A 13
Der Antragsteller ist derzeit
Landkreis Kassel muss Verlangen des Antragstellers nicht erfüllen
Da der Antragsteller etwas verlangt, was der Landkreis Kassel nicht erfüllen muss, würde es ihm nichts nützen, wenn das Gericht Fehler auch im zweiten
Antragsteller steht kein Rechtsschutzbedürfnis zu
Das Gerichtsverfahren, durch das allenfalls ein neues
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
- Stellenbesetzung am Bundesgerichtshof erneut vorläufig gestoppt
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2013
[Aktenzeichen: 1 K 2614/12]) - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.03.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 2470/06])
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Dokument-Nr. 16429
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