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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.07.2008
- 1 K 1971/07.KO -
Artenschutz contra Windenergie: Schutz des Rotmilans geht Bau einer Windkraftanlage vor
Lebensraumschutz für den Rotmilan
Artenschutzrechtliche Belange stehen der Errichtung einer Windenergieanlage regelmäßig entgegen, wenn sich deren vorgesehener Standort nur weniger als 200 m von dem Horst eines brütenden Rotmilanpaares befindet. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergie, beantragte beim Landkreis Birkenfeld zunächst die
Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage wurde wegen Vogelzuges abgelehnt
Gleichwohl lehnte der Landkreis die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Gericht: Lebensraumschutz für den Rotmilan vorrangig
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Vorhaben, so die Richter, sei bauplanungsrechtlich unzulässig. Die bestehende Notwendigkeit des Lebensraumschutzes für den
Rotmilan ist vom Washingtoner Artenschutzabkommen umfasst
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/2008 des VG Koblenz vom 08.08.2008
- 145 m hohe Windkraftanlage: Keine Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt über gefährdete Fledermauspopulation zu entscheiden
(Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 19.09.2007
[Aktenzeichen: 5 K 58/06]) - Keine Genehmigung für Windenergieanlage im Vogelzugkorridor
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2006
[Aktenzeichen: 1 A 11312/04.OVG])
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Dokument-Nr. 6496
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