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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.10.2010
- 2 K 147/10.KO -
VG Koblenz: Soldat haftet nicht für wegrollendes Fahrzeug
Soldat wurde nicht auf dem Fahrzeugtyp Mercedes Benz Vito eingewiesen
Wenn ein Dienstfahrzeug eines Soldaten mit nicht vollständig angezogener Fußfeststellbremse wegrollt und verunfallt, dann muss der Soldat den Schaden nicht ersetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Soldat habe nicht grob fahrlässig gehandelt, da die Fußfeststellbremse eines Vito erst bei ungewöhnlich hohem Aufwand greife und er mit dieser Besonderheit nicht vertraut gewesen sei.
Im hiesigen Rechtsstreit fuhr der Kläger als
Militärfahrzeug kollidierte mit Unimog
Nachdem er das Auto verlassen hatte, rollte es los und kollidierte mit einem Unimog. 2.875,93€ Schadensersatz hat der Bund daraufhin von dem Kläger verlangt, da er die Bremse nicht ausreichend fest angezogen habe. Dagegen legte der Kläger erfolglos Beschwerde ein. Anschließend hat er Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Er macht geltend, dass die Feststellbremse technisch mangelhaft sei.
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben: Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ ra-online
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[Aktenzeichen: 19 U 127/06]) - Am Hang geparkter PKW macht sich selbständig - Grobe Fahrlässigkeit wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen
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Dokument-Nr. 10559
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