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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2016
- 4 K 652/15.KO -
Genehmigung für zwei Windenergieanlagen wegen optischer Beeinträchtigungen bedeutender regionaler Denkmäler zu Recht versagt
Burgen würden durch Dominanz der Windkraftanlagen visuelle Anziehungskraft verlieren
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Cochem-Zell einem Unternehmen der Windenergiebranche zu Recht die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für zwei Windenergieanlagen wegen optischer Beeinträchtigungen der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten versagt hat.
Die Klägerin, ein Unternehmen
Windräder würden neue landschaftliche Dominanzpunkte bilden
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entscheide, dass die Windkraftanlagen nicht genehmigungsfähig seien, da planungsrechtliche Vorschriften entgegenstünden. Da es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handele, müssten die Ziele
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 22975
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