wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2016
4 K 652/15.KO -

Genehmigung für zwei Windenergieanlagen wegen optischer Beeinträchtigungen bedeutender regionaler Denkmäler zu Recht versagt

Burgen würden durch Dominanz der Windkraftanlagen visuelle Anziehungskraft verlieren

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Cochem-Zell einem Unternehmen der Windenergiebranche zu Recht die immissions­schutz­rechtlichen Genehmigungen für zwei Windenergieanlagen wegen optischer Beeinträchtigungen der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten versagt hat.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte die Errichtung zweier Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotordurchmesser von 120 m in der Gemarkung Kail. Die vorgesehenen Standorte gehören zu einem im Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden dargestellten Sondergebiet Windkraft. Bezogen auf dieses Gebiet ist in der Planung auf die Erforderlichkeit von Sichtkontaktanalysen zur Mosel und zu Burgen hingewiesen. Der Landkreis Cochem-Zell versagte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, weil die beiden Burgen in Cochem und Klotten beeinträchtigt würden. Hiermit war das Unternehmen nicht einverstanden und suchte nach Erhebung des Widerspruchs im Wege der Untätigkeitsklage um Rechtsschutz nach.

Windräder würden neue landschaftliche Dominanzpunkte bilden

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entscheide, dass die Windkraftanlagen nicht genehmigungsfähig seien, da planungsrechtliche Vorschriften entgegenstünden. Da es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handele, müssten die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Zu diesen Zielen gehöre auch das im regionalen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald formulierte Ziel, dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen mit erheblicher Fernwirkung vor optischen Beeinträchtigungen zu bewahren. Die Reichsburg in Cochem und die Burg Coraidelstein in Klotten, bedeutende Denkmäler der Region, zählten zu diesen Anlagen. Aus den im Genehmigungsverfahren erstellten Sichtkontaktanalysen ergebe sich, dass mit der Aufstellung der beiden Windräder neue Dominanzpunkte in der Landschaft entstünden. Von bedeutsamen Blickpunkten aus seien die Rotoren der beiden Windenergieanlagen über der Hangkante zu sehen und wirkten in den Hangbereich hinein. Dies bedeute eine für die Landschaft in ihrem bisherigen Bestand neue und fremdartige technische Überformung, die gleichsam von oben nach unten in den Hang hineinwirke und die Sichtbeziehung auf die Burgen und deren Umgebung störe. Die in exponierter Solitärlage errichteten Burgen seien nur noch gemeinsam mit den Windenergieanlagen wahrnehmbar. Durch deren Dominanz verlören die Burgen ihre visuelle Anziehungskraft, die bei drehenden Rotoren noch mehr zurücktrete. Zugleich verändere sich die Maßstäblichkeit der Landschaft und der Burgen, die gegenüber den Windenergieanlagen als technischen Bauwerken zurückträten, während sie ursprünglich die Großbauten in der Landschaft darstellten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22975 Dokument-Nr. 22975

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22975

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?