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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.06.2018
- 5 K 196/17.KO -
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand: Beamter muss bei fehlendem Hinweis auf Schwerbehinderung Versorgungsabschlag hinnehmen
Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des GdB zu keinem Zeitpunkt erwähnt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der zwar eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt, dabei aber mit keinem Wort eine Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des Grads seiner Behinderung erwähnt, einen Versorgungsabschlag hinnehmen muss.
Dem 1952 geborenen Kläger, einem ehemaligen Ministerialrat im Landesdienst, bescheinigte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Grad seiner
Höhe des Versorgungsabschlags entsprechend der gesetzlichen Regelungen korrekt ermittelt
Die Klage gegen die Festsetzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2015
[Aktenzeichen: 2 A 11059/14.OVG]) - Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit rechtens
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: 5 E 1923/07])
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Dokument-Nr. 26098
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