Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.11.2014
- 5 K 437/14.KO -
Beamter hat keinen Anspruch auf Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit
Erkrankung wurde nicht durch natürliche Ultraviolettstrahlung verursacht
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, bei dem bereits im Jahr 2005 heller Hautkrebs festgestellt wurde, keinen Anspruch auf Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand bis zum Jahr 2012 als
Beklagte lehnt Anerkennung einer Berufskrankheit ab
Dies lehnte die Beklagte ab. Nach derzeitiger Rechtslage könne
Kläger verweist auf ionisierende Strahlen als Ursache für die Erkrankung
Mit seiner dagegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, die Erkrankung sei durch ionisierende Strahlen verursacht und aus diesem Grund nach der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung als
Neue Rechtslage zur Anerkennung von Hauterkrankungen durch natürliche Ultraviolettstrahlung als Berufskrankheit hier nicht relevant
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch keinen Erfolg. Der Kläger könne sich nicht darauf berufen, dass die Erkrankung durch die natürliche Ultraviolettstrahlung verursacht worden sei. Ein solches Verständnis lasse sich weder wissenschaftlich noch durch eine Auslegung der Berufskrankheiten-Verordnung begründen. Selbst wenn man Teile der natürlichen Sonneneinstrahlung als ionisierende Strahlen ansehen wollte, könne die Erkrankung des Klägers nicht davon herrühren. Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Bundesamtes für Strahlenschutz werde der ionisierende Teil der Sonneneinstrahlung, die sogenannte UV-C-Strahlung, von den oberen Atmosphäreschichten vollständig ausgefiltert und erreiche die Erdoberfläche daher nicht. Auch die Berufskrankheiten-Verordnung gehe nicht davon aus, dass es sich bei dem durch natürliche Ultraviolettstrahlung hervorgerufenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20363
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20363
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.