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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.12.2016
- 5 K 684/16.KO -
Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung: Beamter muss Schaden am Dienstwagen nach Wildunfall ersetzen
Bewusste Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke stellt vorsätzlichen Verstoß gegen Dienstpflichten dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der einen Dienstwagen für eine Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung verwendet und dabei einen Wildunfall verursacht, dem Land den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 verursachte der Kläger mit einem von ihm für eine Privatfahrt ohne dienstliche
Kläger verweist auf Inanspruchnahme der Teilkasko-Versicherung
Der Kläger erhob hiergegen nach erfolglosem Widerspruch Klage. Wildunfälle seien üblicherweise von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Der Beklagte müsse daher vorrangig Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Sofern eine solche nicht abgeschlossen worden sei, müsse er als
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen für Privatfahrten grundsätzlich unzulässig
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass der Beklagte den Kläger zu Recht in Anspruch genommen habe. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen habe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht/ra-online
- Arbeitnehmer darf unfallbeschädigten Dienstwagen bei Weigerung des Arbeitgebers selbst reparieren lassen
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2006
[Aktenzeichen: 8 Sa 1729/05]) - Brandstiftung am Dienstwagen: Soldat haftet bei unerlaubter Privatfahrt
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.09.2014
[Aktenzeichen: VG 36 K 232.13])
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Dokument-Nr. 23564
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