Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.07.2021
- 13 K 15354/17 -
Informationsanspruch zu Positionsdaten eines Marineschiffes der EU-Mittelmeer-Mission "Sophia" zu Recht abgelehnt
Journalist hat keinen Auskunftsanspruch bei Geheimhaltungsbedürftigkeit
Es besteht kein Anspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die Positionsdaten des Kriegsschiffes "Rhein" am Osterwochenende 2017 im Mittelmeer zu erhalten, weil die Offenlegung die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der Kläger ist freier Journalist und bei dem Verein "Open Knowledge Foundation" Projektleiter für das Portal "FragDenStaat.de", über das Anfragen auf der Grundlage u. a. des Informationsfreiheitsgesetzes an Behörden gestellt werden können. Im Juli 2017 beantragte der Kläger bei dem BMVg Informationen über die Position des Tenders "Rhein", eines Versorgungsschiffes der Deutschen Marine am 15. und 16. April 2017. Das Schiff war zu diesem Zeitpunkt in der Militäroperation "Sophia" eingesetzt worden, die sich u. a. gegen Schleuser im Mittelmeer richtete.
BMVg verweigerte die Offenlegung der Positionsdaten
Das BMVg verweigerte die Offenlegung der
Gefährdung Deutschlands durch Offenlegung der Positionsdaten
Die gegen die Ablehnung gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Gericht hat die Einschätzung des BMVg bestätigt, dass die Offenlegung der vom Kläger begehrten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30589
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30589
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.