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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.02.2010
- 20 L 88/10 -
VG Köln stoppt "Glasverbot" an Karneval
Vorbeugendes Verbot zur Gefahrenabwehr rechtlich nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat die sofortige Vollziehung des "Glasverbots" an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln geklagt hatte.
Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen" ausgesprochen. Die von der Stadt ebenfalls angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf.
Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stellt keine "Gefahr" im Rechtssinne dar
Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2010
Quelle: ra-online, VG Köln
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Dokument-Nr. 9158
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