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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.03.2010
- 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09 und 21 K 8150/09 -
VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ab
Bundesnetzagentur verfügt bei Entscheidungen über Frequenzordnungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von E-Plus, O2 und weiteren Mobilfunkunternehmen, die sich gegen die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen gewehrt hatten, abgewiesen.
Geklagt hatten zunächst die beiden E-Netzbetreiber E-Plus und O2. Ihre Klagen richteten sich vor allem gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 MHz (so genannte „Digitale Dividende“). Neben grundsätzlichen Einwänden gegen die Durchführung eines Vergabeverfahrens und gegen die Entscheidung, dieses in der Form einer
Unternehmen fühlen sich durch Versteigerungsbedingungen unzulässig benachteiligt
Geklagt hatte in vier weiteren Verfahren das Stuttgarter Unternehmen Airdata AG. Die Airdata nutzt derzeit aufgrund eines in einem früheren Verfahren abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs vorläufig noch Frequenzen im Bereich von 2,6 GHz, die nun ebenfalls im Wege der
Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume der Bundesnetzagentur
In den mündlichen Verhandlungen brachte das Gericht zum Ausdruck, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2010
Quelle: ra-online, VG Köln
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Dokument-Nr. 9379
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