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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2010
- 21 L 1851/09 -
VG Köln: Verschiebung einer geplanten Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgelehnt
Befürchtete Störungen im Kabelnetz rechtfertigten nicht Aussetzung des Vergabeverfahrens
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk im Bereich von 800 MHz vorerst ausgesetzt werden sollte.
Die Antragstellerin betreibt in Baden Württemberg ein Kabelnetz, über das sie Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge anbietet. Ausgehend von verschiedenen technischen Studien befürchtet sie, dass die zukünftige Nutzung der
Eventuell auftretenden Störungen können mit späteren Maßnahmen behoben werden
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die
Weitere Verfahren wegen befürchteter technischer Störungen und angeblich rechtswidriger Versteigerungsbedingungen anhängig
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2010
Quelle: ra-online, VG Köln
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Dokument-Nr. 9322
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