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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.03.2007
- 23 K 1704/03 u.a. -
Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam
Satzung leidet an erheblichen Rechtsmängeln
Das Verwaltungsgericht Köln hat in elf Fällen Steuerbescheide der Stadt Köln aufgehoben, mit denen die Stadt Betreiber von Gewinnspielautomaten zur Vergnügungssteuer herangezogen hatte. Die zugrunde liegende Satzung der Stadt sei unwirksam, entschieden die Richter.
Die
In den elf jetzt entschiedenen Fällen geht es um eine Steuersumme von insgesamt ca.1,5 Millionen Euro. Weitere Verfahren sind noch beim Gericht anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 20.03.2007
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Dokument-Nr. 3982
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