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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 30.03.2017
- 4 L 750/17 -
Oberbürgermeisterin darf sich kritisch zu AfD-Parteitag äußern
Nutzung amtlicher Mittel muss dabei unterbleiben
Die Stadt Köln darf ein Word-Dokument mit einem darin enthaltenen persönlichen Statement von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum geplanten Bundesparteitag der AfD nicht erneut verbreiten. Dies hat das Verwaltungsgericht mit einstweiliger Anordnung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hat die
Einhaltung des Neutralitätsgebots nicht gegeben
Die Oberbürgermeisterin sei zwar befugt, sich im politischen Meinungskampf zu dem geplanten Parteitag auch pointiert kritisch zu äußern. Bei einer solchen Äußerung dürfe sie aber nicht auf städtische Personal- oder Sachmittel zurückgreifen, die ihr zur Erfüllung amtlicher Aufgaben zur Verfügung stünden. Denn diese Mittel würden grundsätzlich von allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre politischen Anschauungen erbracht und dürften daher nicht für die Teilnahme am politischen Wettbewerb zugunsten oder zulasten einer bestimmten
Statementverwendung nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Köln
Da es sich im Übrigen um ein persönliches Statement der Oberbürgermeisterin gehandelt habe, das sich die Antragsgegnerin weder zu eigen gemacht noch veröffentlicht habe, unterliege die Antragstellerin mit ihrem weiteren Antrag, der Antragsgegnerin die Äußerung und Veröffentlichung zu untersagen. Erfolglos bleibe die Antragstellerin auch mit dem Anliegen, der Antragsgegnerin zu untersagen, das Statement durch Dritte äußern, verbreiten oder veröffentlichen zu lassen. Journalistische Entscheidungen, das Statement zu verwenden, lägen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Antragsgegnerin.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 24065
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