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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2022
- 7 K 1766/20 -
Herstellung von Wirkstoffen aus Nervengewebe vom Rind wegen BSE-Gefahr grundsätzlich unzulässig
Vorbeugender Gesundheitsschutz vor BSE-Gefahren
Wegen der Gefahr einer Übertragung von BSE auf den Menschen darf Gewebe des Zentralnervensystems von Rindern grundsätzlich nicht zur Herstellung von Wirkstoffen für Arzneimittel verwendet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 22.03.2022 entschieden und damit die Klage eines Wirkstoffherstellers gegen die Beschränkung einer ihm ursprünglich erteilten Herstellungserlaubnis abgewiesen.
Das klagende Unternehmen stellte auf der Grundlage einer ihm von der Bezirksregierung Köln erteilten Erlaubnis Wirkstoffe aus Organextrakten vom
Gesundheitsschutz weiterhin vorrangig
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Das öffentliche Interesse an einem vorbeugenden
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31613
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