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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2020
- 7 L 957/20 -
Keine Befreiung von Quarantänepflicht für US-Heimkehrer
Befreiung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden
Corona-Pandemie: Ein Kölner Ehepaar muss sich nach der Einreise aus den USA auf Grundlage der aktuellen Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss einen Antrag auf Befreiung von der häuslichen Quarantänepflicht abgelehnt.
Im vorliegenden Fall wollen die Antragsteller aus Miami (Florida) auf dem Luftweg über Newark (New Jersey) in das Bundesgebiet einreisen. Sie halten sich nach ihren Angaben seit Oktober 2019 an ihrem Winterwohnsitz in Miami Beach auf und wollen an ihren Wohnsitz in Köln zurückkehren. Durch die Quarantänepflicht sehen sie sich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und haben zur Begründung eines Eilantrages vorgetragen, sie hätten die Wohnung in Miami wegen der Ausgangsbeschränkungen nur selten verlassen, um einkaufen zu gehen und dies zu einer für Senioren reservierten Zeit.
Gericht sieht grundsätzliche Quarantänepflicht für Einreisende aus USA
Die Stadt Köln hatte eine Befreiung von der Quarantäneverpflichtung abgelehnt, den Antragstellern jedoch angeboten, für einen am 09.06.2020 geplanten Arztbesuch gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg. Das Gericht sieht die grundsätzliche Quarantänepflicht für Einreisende aus den
Voraussetzungen für Befreiung nicht ausreichend begründet
Die Voraussetzungen für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28795
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