Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 22.04.2002
- 5 A 127/01 -
Laub: Grundstückseigentümer muss Gehweg auch von Blättern einer Gemeinde-Eiche reinigen
Gemeinde darf Ersatzvornahme androhen
Wer laut Gemeindesatzung zur Gehwegreinigung verpflichtet ist, muss auch das Laub von gemeindeeigenen Eichen wegräumen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Gemeinde den Eigentümer eines Grundstücks per Bescheid auf, binnen 14 Tagen den
Kläger: Eichen gehören der Gemeinde
Der Eigentümer klagte gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes und die Androhung der
Gericht: Kläger nach Straßenreinigungssatzung zur Reinigung verpflichtet
Damit drang er vor dem Verwaltungsgericht aber nicht durch. Das Gericht gab der Gemeinde Recht. Der Grundstückseigentümer sei nach der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung des Gehwegs verpflichtet. Die Satzung sei rechtmäßig. Die Gemeinde sei berechtigt, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, die
Laub stellt Gefahrenquelle dar
Die festgesetzte Frist zur Reinigung innerhalb von 14 Tagen sei nicht zu beanstanden. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung der Beklagten über Art und Umfang der
Zwangsgeld nicht zu beanstanden
Die Androhung des Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 DM und die Androhung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2011
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Lüneburg (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12422
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12422
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.