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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Laubanfall“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2019
- V ZR 102/18 -
BGH: Anspruch auf Baumrückschnitt bei Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel- oder Zapfenfall von herüberragenden Ästen eines Nachbarbaums
Auf Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung kommt es nicht an
Ragen die Äste eines Baums in das Nachbargrundstück herüber und kommt es dadurch zu einer Grundstücksbeeinträchtigung wegen des Laub-, Nadel oder Zapfenfalls, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß §§ 1004 Abs. 1, 910 BGB ein Anspruch auf Rückschnitt des Baums zu. Auf die Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung durch den Laubfall gemäß § 906 BGB kommt es nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Grundstück stand nahe der Grundstücksgrenze eine Douglasie, deren Äste auf das Nachbargrundstück herüberragten. Dadurch fielen Nadeln und Zapfen auf die dort gelegene Grundstückseinfahrt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks klagte daher gegen den Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Douglasie stand, auf Rückschnitt der Äste.Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Kleve wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts bestehe der Anspruch nicht nach §§ 1004, 910 BGB. Die Vorschrift des § 910 BGB erfasse nur die unmittelbar von den überhängenden... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 12.10.2018
- S 1 U 45/16 -
Unfall einer Reinigungskraft bei Beseitigung von Herbstlaub ist nicht unfallversichert
Laubaufsammeln stellt der privaten Lebenssphäre zuzuordnende Arbeit und damit keine unmittelbar betriebsbezogene Tätigkeit dar
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Beseitigung von Herbstlaub, die eine Mitarbeiterin vornimmt, ohne arbeitsvertraglich objektiv hierzu verpflichtet zu sein, auch bei einer Einstufung als gemischte Tätigkeit keinen betrieblichen Bezug aufweist und ein Unfall daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Die 1960 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit ihrem Ehemann in einem Ein- bis Zwei-Familienhaus im Landkreis Gießen. Neben der Ehewohnung befinden sich in dem Haus weitere Zimmer, die gewerblich vermietet werden ("Monteurzimmer"). Die Klägerin hat mit ihrem Ehemann einen Arbeitsvertrag geschlossen, der u. a. Folgendes vorsieht: "Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2017
- V ZR 8/17 -
BGH: Anspruch auf Laubrente trotz fehlenden Anspruchs auf Beseitigung oder Zurückschneiden der Grenzbäume
Kein Beseitigungs- bzw. Rückschnittanspruch aufgrund Ablaufs der landesnachbarrechtlichen Ausschlussfrist
Einem Grundstückseigentümer kann auch dann ein Anspruch auf Laubrente gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen, wenn er die Beseitigung oder den Rückschnitt der an der Grundstücksgrenze stehenden nachbarlichen Bäume aufgrund des Ablaufs der dafür im Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht verlangen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte in Sachsen ein Grundstückseigentümer im Jahr 2012 gegen seinen Nachbar auf Beseitigung bzw. Rückschnitt der unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume. Hilfsweise verlangte er die jährliche Zahlung einer Aufwendung als Ausgleich für den erhöhten Aufwand der Reinigung seines Grundstücks. Der Kläger machte geltend, dass unter anderem durch... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.1995
- 9 U 10/95 -
Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung
Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet
Fühlt sich der Eigentümer eines parkähnlichen Grundstücks vom ortsüblichen, herbstlichen Laubfall vom Nachbarsgrundstück gestört, so steht ihm weder ein Anspruch auf Beseitigung der Laubbäume noch auf Zahlung einer Entschädigung zu. Vielmehr muss der Laubfall als Kehrseite des privilegierten Wohnens in einem begrünten Gebiet hingenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines ca. 3.000 qm großen, parkähnlichen Grundstücks beklagten sich über den herbstlichen Laubfall von einem Nachbargrundstück. Sie führten an, dass insbesondere die Benutzung des ganzjährig genutzten offenen Swimmingpools durch den Laubfall eingeschränkt sei. Auf dem ca. 2.400 qm großen Nachbargrundstück befanden sich 12 Birken... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25.09.1987
- 11 S 363/86 -
Laubfall eines Nachbarbaums im Herbst für Grundstücksbesitzer zumutbar
Laubbeseitigung stellt übliche Arbeit im Herbst dar
Wird ein Grundstücksbesitzer im Herbst durch den Laubfall eines auf einem Nachbargrundstück befindlichen Baums beeinträchtigt, so ist dies hinzunehmen. Die Beseitigung von auch größeren Laubmengen stellt eine übliche Arbeit im Herbst dar und ist dem Grundstücksbesitzer daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Grundstücksbesitzer gerichtlich gegen den erheblichen Laubfall von einem auf dem Nachbargrundstück stehenden etwa 18-20 m hohen Baum vor. Der Grundstücksbesitzer hielt es für unzumutbar, das Laub zu beseitigen, um nicht auf Treppen oder Wegen auszurutschen.Das Landgericht Saarbrücken hielt die Beeinträchtigung durch fallendes... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.1985
- 13 U 290/84 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Laubfall durch Bäume einer städtischen Grünanlage
Reinigungsaufwand ist für Gaststättenbetreiber zumutbar
Einem Gaststättenbetreiber steht kein Anspruch auf Entschädigung für den Laubfall von Bäumen einer städtischen Grünanlage zu, wenn keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Grundstücksnutzung vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Grundstücks betrieb eine Gaststätte auf dem Gelände. Dieses lag neben einer städtischen Grünanlage. Auf der Grundstücksgrenze standen auf einer Länge von 60 m 30 Laubbäume, deren Kronen auf das Grundstück des Gaststättenbetreibers hineinragten. Dieser klagte aufgrund des Laubfalls und der dadurch behaupteten Einschränkung... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.10.2013
- 11 U 16/13 -
Krankenhausbetreiber muss Wege in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz reinigen
Klinik haftet nicht für Sturz auf laubverschmutzem Weg zwei Stunden nach letzter Säuberung
Der Betreiber eines Krankenhauses ist verpflichtet, die Wege auf dem Krankenhausgrundstück in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz zu reinigen, um die Rutschgefahr zu vermindern. Stürzt ein Klinikbesucher auf dem Weg zum Haupteingang, nachdem der Weg anderthalb bis zwei Stunden zuvor geräumt worden ist, so haftet die Klinik allerdings nicht, auch wenn nach der Reinigung aufgrund des stürmischen Windes wieder eine erhebliche Menge Laub auf den Weg geweht worden ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte sich der Kläger Anfang November 2010 aufgrund einer Verordnung seines Hausarztes stationär in der beklagten Klinik in Großhansdorf behandeln lassen. Auf dem Weg zwischen Parkplatz und Klinikhaupteingang stürzte er auf regennassem Laub und fiel auf den Rücken. Er verlangte von der Klinik unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro mit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.1987
- 21 U 57/86 -
Kein Anspruch auf jährliche Ausgleichzahlungen wegen Herüberwehen von Birkensamen, Laub und Zweige dreier Birken
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung
Wehen von einem Nachbargrundstück wegen dreier Birken Samen, Laub und Zweige auf ein Grundstück, so wird dadurch nicht die ortsübliche Nutzung des Grundstücks in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung nach § 906 Abs. 2 BGB besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer klagte gegen seinen Nachbarn auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung wegen der Beeinträchtigung durch dreier Birken des Nachbarn. Durch die Birken wurde regelmäßig Birkensamen, Laub und Zweige auf das klägerische Grundstück geweht, was einen erhöhten Reinigungsaufwand mit sich brachte. Der Kläger verlangte daher... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.03.1983
- 6 U 150/82 -
Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall
Ortsübliche Beeinträchtigung muss hingegen geduldet werden
Wird ein Grundstück durch ortsüblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall wesentlich und unzumutbar beeinträchtigt, so ist dieses zwar hinzunehmen. Dem Grundstückseigentümer steht jedoch ein Anspruch auf eine jährliche Geldentschädigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch mehrere auf dem Grundstück des Nachbarn stehende Birken und Kiefer kam es zu einem erheblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall auf dem Nachbargrundstück. Der Grundstückseigentümer sah sich dadurch belästigt, da er häufig den Vorplatz und das Dach seiner Garage sowie die Dachrinne des Hauses reinigen bzw. reinigen lassen musste.... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.1980
- 13 S 15/80 -
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen herbstlichen Laubfall und Herabfall von Blüten- und Samenteilen
Grundstückseigentümer scheitert mit Klage gegen seinen Nachbarn
Ein Grundstückseigentümer hat gegenüber seinem Nachbarn keinen Anspruch auf Entschädigung wegen des herbstlichen Laubfalls und des Herabfallens von Blüten- und Samenteilen auf sein Grundstück. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn auf Zahlung einer Entschädigung. Hintergrund der Klage war, dass vom Grundstück des Nachbarn Laub sowie Blüten- und Samenteile auf das Grundstück des Klägers fielen.Das Landgericht Stuttgart entschied gegen den Grundstückseigentümer. Ihm habe kein... Lesen Sie mehr
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